Entrümpelungsunternehmen aus Bielefeld

Entrümpelungsunternehmen aus Bielefeld

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Entrümpelungsfirma Rümpl

I. Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Vertragspartner und Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma Rümpl, Inhaber Johann Reimer, ansässig in Bielefeld (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Sie gelten für alle angebotenen Dienstleistungen, einschließlich Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Betriebsauflösungen und Entsorgungen.

  2. Anerkennung der AGB

    Mit der Beauftragung des Auftragnehmers erkennt der Auftraggeber die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung an. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

II. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

  1. Angebote und Vertragsschluss

    a) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

    b) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch beide Parteien zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

  2. Leistungsbeschreibung

    a) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Betriebsauflösung und fachgerechte Entsorgung sowie haushaltsnaher Dienstleistung.

    b) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und wird in der Auftragsbestätigung festgehalten.

III. Pflichten des Auftraggebers

  1. Zugang und Vorbereitung

    a) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin uneingeschränkten Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten erhält.

    b) Wertgegenstände und persönliche Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder deutlich zu kennzeichnen.

  2. Eigentumsverhältnisse

    a) Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer aller zu entsorgenden Gegenstände ist oder über die notwendige Befugnis zur Veräußerung und Entsorgung verfügt.

    b) Bei Eigentumsstreitigkeiten haftet der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

  3. Information über besondere Gegenstände

    a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über gefährliche Abfälle, Schadstoffe oder andere besondere Gegenstände im Vorfeld schriftlich zu informieren.

    b) Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist vom Leistungsumfang ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

IV. Eigentumsübertragung

  1. Übergang des Eigentums

    a) Mit Beginn der Arbeiten gehen alle sich im zu räumenden Objekt befindlichen Gegenstände, die nicht vom Auftraggeber als zu behaltend gekennzeichnet wurden, in das Eigentum des Auftragnehmers über.

    b) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Gegenstände zu verwerten, anzurechnen, zu verkaufen oder fachgerecht zu entsorgen.

  2. Ausschluss von Haftungsansprüchen

    a) Nachträgliche Ansprüche des Auftraggebers auf Herausgabe oder Ersatz von Gegenständen sind ausgeschlossen.

    b) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für verlorene oder entsorgte Wertgegenstände, sofern diese nicht vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten deutlich gekennzeichnet oder entfernt wurden.

V. Leistungserbringung

  1. Durchführung der Arbeiten

    a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und termingerecht auszuführen.

    b) Das Objekt wird besenrein an den Auftraggeber oder einen von ihm Bevollmächtigten übergeben.

  2. Einsatz von Subunternehmern

    a) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen.

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preisgestaltung

a) Es gelten die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste (Stand 06.2025), die zwischen folgenden Modellen unterscheidet:

  • Einzelleistung ohne Abo

  • Sparabo Flex (12 Monate) mit eingeschränkten Inklusivleistungen im Personaleinsatz

  • Sparabo Full (12 Monate) mit eingeschränkten Inklusivleistungen

b) Die Preisgestaltung richtet sich nach dem gebuchten Modell und dem Leistungsumfang. Im Abo-Modell sind bestimmte Leistungen (z. B. Personal- und Fahrtkosten) teilweise oder vollständig inkludiert – Details entnehmen Sie bitte der gültigen Preisliste.

c) Zusatzkosten entstehen insbesondere bei:

  • Überschreitung der Wohnfläche über 80 m²

  • Entfernungen über 70 km zum Standort Rümpl

  • Wohneinheiten über dem 1. Obergeschoss oder unter dem 1. Kellergeschoss

  • Abweichungen von den Abo-Bedingungen, insbesondere bei fehlendem 1 m Flurweg oder bei Vorliegen einer Messie-Wohnung (vgl. Definition in Abschnitt VII)

d) Entsorgungskosten sind:

  • Bei Einzelleistungen und im Sparabo Flex anhand von Quittungen zzgl. 20 % Aufwandspauschale zu berechnen

  • Im Sparabo Full inkludiert (außer bei Sondermüll oder Großmengen; siehe Angebot)

e) Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Zahlungsmodalitäten

a) Der Rechnungsbetrag ist nach Abnahme der Leistung sofort ohne Abzug fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

b) Zahlungen erfolgen per:

  • Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto

  • Barzahlung, sofern zuvor vereinbart

  • Monatliche Abozahlung bei Sparabo Flex und Sparabo Full: per Lastschrift oder Überweisung jeweils zum 1. eines Monats im Voraus

c) Ratenzahlungen oder abweichende Zahlungsarten bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

VII. Abnahme und Gewährleistung

  1. Abnahme

    a) Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt unmittelbar nach deren Fertigstellung durch den Auftraggeber oder einen von ihm Bevollmächtigten.

    b) Etwaige Mängel sind bei der Abnahme schriftlich festzuhalten.

  2. Gewährleistung

    a) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

    b) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

VIII. Haftungsbeschränkung

  1. Ausschluss der Haftung

    a) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen.

    b) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

  2. Haftung für Sachschäden

    a) Für Sachschäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet der Auftragnehmer bis zu einem Betrag von maximal 5.000 Euro pro Schadensfall.

    b) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an festverbauten Gegenständen wie Wänden, Böden, Decken, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

IX. Kündigung und Stornierung

  1. Ordentliche Kündigung

    a) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zu 7 Werktage vor dem vereinbarten Ausführungstermin schriftlich kündigen.

    b) Bei Kündigung später als 7 Werktage vor dem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, 30% der vereinbarten Vergütung als Stornokosten zu verlangen.

  2. Außerordentliche Kündigung

    a) Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

    b) Die Kündigung bedarf der Schriftform und der Angabe der Kündigungsgründe.

X. Defintion Messie-Wohneinheit

Eine messiefreie Wohneinheit zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  1. Freie Bewegungsflächen

    • In jedem Raum ist der Boden so weitgehend von Gegenständen frei, dass ein Mindest-Flurweg von etwa 1 m Breite gewährleistet ist.

    • Möbel, Kartons oder sonstige persönliche Gegenstände blockieren weder Türen noch Durchgänge.

  2. Überschaubare Gegenstandsmenge

    • Es gibt keinen übermäßigen Haufen von persönlichen Gebrauchsgegenständen (z. B. Kleidung, Bücher, Elektrogeräte), der den Wohnraum stark einschränkt.

    • Regale und Schränke sind nicht überfüllt, sodass eine sichere Nutzung möglich ist.

  3. Ordnung und Struktur

    • Habseligkeiten sind sinnvoll sortiert und an einem festen Platz (z. B. in Schubladen, Schränken, Kisten).

    • Offene Flächen (Tische, Arbeitsflächen, Boden) sind nicht permanent von Krimskrams bedeckt.

  4. Grundlevel an Sauberkeit

    • Es gibt keine angehäuften Müllberge oder verdreckte Bereiche.

    • Bodenbeläge, Sanitäranlagen und Arbeitsflächen sind in einem Zustand, der keine akuten Hygiene- oder Gesundheitsrisiken birgt.

  5. Keine gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gefahren

    • Es liegen keine verschimmelten Lebensmittel, faulenden Abfälle oder stark staubbelegte Kleidung/Häufungen vor, die Ungeziefer oder Schimmelbefall fördern könnten.

    • Elektrische Geräte sind nicht von Papier- und Kleidungsstapeln umgeben, die Brandgefahren erhöhen.

  6. Normal nutzbare Küche und Sanitärbereiche

    • Herd, Spüle und Kühlschrank sind frei zugänglich und nicht bis über die Belastungsgrenze verschmutzt.

    • Bad und WC sind so ausgestattet, dass sie ohne Einschränkungen benutzbar sind.

  7. Begrenzte Dekorationen und persönliche Gegenstände

    • Wanddekorationen, Bilder oder sonstige Erinnerungsstücke sind in einer Menge vorhanden, die den Lebensraum nicht erdrückt.

    • Persönliche Sammelobjekte (z. B. Postkarten, Sammelkarten) sind in Maßen vorhanden und ordentlich aufbewahrt.

  8. Kein Vorratschaos

    • Vorräte (Lebensmittel, Ersatzteile, Werkzeuge) sind in überschaubaren Mengen vorhanden und nach Ablaufdatum bzw. Funktion überprüfbar.

    • Keine unkontrollierte Lagerung von Altbeständen, die das Raumklima oder die Zugänglichkeit beeinträchtigt.

XI. Datenschutz

  1. Vertraulichkeit

    a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

  2. Datenschutzbestimmungen

    a) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand

    a) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Bielefeld zuständig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Anwendbares Recht

    a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XIII. Salvatorische Klausel

  1. Teilnichtigkeit

    a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

  2. Vertragslücken

    a) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen

    a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

  2. Vorrang der Individualabrede

    a) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

Kontaktinformation

(Adresse und Kontaktdaten aufgrund Spamgefahr als Bild dargestellt)

Stand: November 2024

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